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   BVerwG, 17.08.1989 - 4 NB 22.89   

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https://dejure.org/1989,4146
BVerwG, 17.08.1989 - 4 NB 22.89 (https://dejure.org/1989,4146)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1989 - 4 NB 22.89 (https://dejure.org/1989,4146)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1989 - 4 NB 22.89 (https://dejure.org/1989,4146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 215 Abs. 1 S. 1; BBauG § 155a
    Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- bzw. Formvorschrift im Bebauungsplanverfahren nach Ablauf der Jahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 4 NB 22.89
    Die Antragsteller rügen, mit dieser Würdigung weiche das Normenkontrollgericht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 18. Juni 1982 - BVerwG 4 N 6.79 - (Buchholz 406.11 § 155 a BBauG Nr. 2 = DÖV 1982, 905) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 5 S 3125/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Anforderungen an die

    Vielmehr muss zugleich aus den Erklärungen des Rügenden dessen Wille erkennbar sein, sich für die angestrebte Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans auf den konkreten Verfahrensmangel zu berufen (BVerwG, Beschluss vom 17.8.1989 - 4 NB 22.89 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.4.2012 - 8 S 1300/09 - juris Rn 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

    "Geltend gemacht" ist ein Mangel bereits dann, wenn ein Sachverhalt geschildert wird, aus dem sich der Mangel herleiten lässt, und wenn aus den Erklärungen des Rügenden auch dessen Wille deutlich wird, sich für die angestrebte Unwirksamerklärung des Bebauungsplans auf den konkreten Mangel zu berufen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.08.1989 - 4 NB 22/89 - juris, und Jäde a. a. O., § 215 Rn.7 sowie zur Erforderlichkeit eines Rügewillens auch BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 4 BN 50/98 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

    In diesem Sinne "geltend gemacht" ist eine Gesetzesverletzung aber bereits dann, wenn ein Sachverhalt geschildert wird, aus dem sich der Mangel herleiten lässt, und wenn aus den Erklärungen des Rügenden auch dessen Wille deutlich wird, sich für die angestrebte Unwirksamerklärung des Bebauungsplans auf die konkrete Gesetzesverletzung zu berufen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.08.1989 - 4 NB 22.89 - juris und Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 4. Aufl., § 215 RdNr. 7 sowie zur Erforderlichkeit eines solchen Rügewillens auch BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 4 BN 50.98 - juris und Stock in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm., Stand März 2011, § 215 RdNr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets

    Denn aus den Erklärungen des Rügenden muss neben der Darstellung des maßgebenden Sachverhalts der Wille deutlich werden, sich für die angestrebte Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans auf den konkreten Verfahrensmangel zu berufen; nur bei einer Willenserklärung dieses Inhalts kann überhaupt von einem "Geltendmachen" der Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift die Rede sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.08.1989 - 4 NB 22.89 - ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.04.2012 - 8 S 1300/09 - BauR 2013, 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 7a D 115/94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 17. August 1989 - 4 NB 22.89 - JURIS- Dok.Nr. 161305.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11

    Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis; Plannachbar; Lärmbeeinträchtigungen;

    Eine derartige Rüge muss inhaltlich den Willen des Rügenden erkennen lassen, sich auf einen konkreten Verfahrensmangel zu berufen (vgl. zu § 155a Abs. 1 BBauG bzw. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 17. August 1989 - 4 NB 22.89 -, juris Rn. 4), d.h. einen bestimmten Sachverhalt als nicht ordnungsgemäß zu beanstanden (vgl. Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 1. September 2012, § 215 Rn. 30).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 CS 10.1907

    Zu den (verneinten) Voraussetzungen, unter denen einem Dritten aufgrund einer dem

    Sie genügt aber inhaltlich nicht den Anforderungen, weil der konkrete Sachverhalt, in dessen Nichtberücksichtigung die Antragstellerin den Abwägungsfehler sieht (Schneeräumen), in dem Schreiben nicht angesprochen wird (vgl. BVerwG vom 17.8.1989 Az. 4 NB 22/89 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 7a D 104/94

    Voraussetzungen der Antragsbefugnis für anhängige Normenkontrollverfahren;

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 17. August 1989 - 4 NB 22.89 - JURIS- Dok.Nr. 161305.
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